Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand dieser Erklärung: 15.07.2026
Lotsana, Inhaber Nils Rieter (Sebastianusstraße 10, 50226 Frechen — Anbieter laut Impressum) ist bemüht, die Fachsoftware Lotsana (Web-Anwendung einschließlich der öffentlichen Bereiche wie Anmeldeseite, Freigabe-Portal, Online-Terminbuchung und Umfragen) im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den darin in Bezug genommenen Anforderungen der EN 301 549 / WCAG 2.2 (Stufe AA) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Anwendung ist mit den genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Zentrale Grundlagen
(Sprachauszeichnung, Landmarken mit <main> und Sprunglink, sichtbarer Tastaturfokus,
tastaturbedienbare Navigation, Kontrastwerte der zentralen Farbpalette ≥ 4,5:1) sind umgesetzt.
Die nachfolgend genannten Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei.
Nicht oder nur teilweise barrierefreie Inhalte
- Ein Teil der Formularfelder ist noch nicht programmatisch mit seiner Beschriftung verknüpft
(
label for/id); die Migration auf die barrierefreie Feld-Komponente läuft schrittweise. Übergangsweise verknüpft ein Skript Beschriftungen automatisch. - Die digitale Unterschrift im Freigabe-Portal erfordert derzeit Maus- oder Touch-Eingabe auf einer Zeichenfläche; eine gleichwertige tastatur-/assistenztechnikfreundliche Alternative ist in Vorbereitung.
- Einzelne Daten-Tabellen und Diagramme sind noch nicht vollständig mit Überschriften-Zuordnungen
(
scope/caption) bzw. Textalternativen ausgestattet. - Video-Anleitungen liegen teilweise ohne Untertitel oder Transkript vor.
Barriere melden — Feedback und Kontakt
Sie sind auf eine Barriere gestoßen oder benötigen Inhalte in einer zugänglichen Form? Bitte melden Sie sich — wir antworten in der Regel innerhalb von zwei Wochen:
- E-Mail: kontakt@lotsana.de
- Post: Lotsana, Nils Rieter, Sebastianusstraße 10, 50226 Frechen
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihnen Inhalte nicht barrierefrei bereitgestellt werden und Sie auf Ihre Meldung keine zufriedenstellende Rückmeldung erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), Magdeburg.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung basiert auf einer Selbstbewertung (Barrierefreiheits-Analyse vom 15.07.2026, zentrale Maßnahmen umgesetzt am 15.07.2026). Eine Prüfung nach EN 301 549 durch Dritte ist noch nicht erfolgt.
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